Liefen in der Vergangenheit Befreiungsanträge über die Rundfunkanstalten (bei uns der MDR), müssen diese aktuell über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln gestellt werden.  Dazu muss man über www.rundfunkbeitrag.de gehen, wo in "Bürgerinnen und Bürger" (also die Privathaushalte etc.), in "Unternehmen und Institutionen" und in "Einrichtungen des Gemeinwohls" unterschieden wird. Zu letzeren beiden findet man ein Informationsblatt, das nahe legt, dass sich Jugendvereine von der GEZ befreien lassen können.

Hier wird beschrieben, was unter Einrichtungen des Gemeinwohls verstanden wird.

"Als Einrichtungen des Gemeinwohls gelten:

• …

• Gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)

• …

• Eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen

• …

Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen pro Betriebsstätte unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten lediglich einen Drittelbeitrag von 5,83 € pro Monat. Nicht anmeldepflichtig sind Betriebsstätten, an denen ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter und 1-Euro-Jobber beschäftigt sind. …"

 

Und es funktioniert! Eine mail und bei Bedarf ein bisschen telefonisches Nachstochern hilft und man bekommt sogar Kostenrückerstattungen bis max. 3 Jahre rückwirkend.

Was gibts noch so Neues? Finde es selbst heraus