"Härtefälle Kultur"
ein Soforthilfe-Zuschuss

Sachsen verlängert Soforthilfe-Zuschuss für Kultureinrichtungen und selbstständige Künstler*innen bis November 2021. Das Corona-Krisenprogramm gilt zwar in erster Linie für Institutionen im Bereich Kunst und Kultur. Aber es gibt eine Reihe an Jugendclubs, welche größere Veranstaltungen vom Festival bis zum großen Fest organisieren und hierin ähnliche Einschränkungen haben. Meist sind sie die einzige Instanz für kulturelle Events im Heimatort oder der -region. Hier lohnt es sich zu checken, in wie weit die Förderrichtlinien der SAB hier passen.

Die Unterstützung wird zur Überbrückung finanzieller Engpässe gewährt, die zwischen 15. März 2020 und 31. Dezember 2020 bzw. zwischen 01. Januar 2021 und 31. Dezember 2021 entstanden sind bzw. entstehen. Bedarfe können auch für das gesamte Jahr 2021 geltend gemacht werden. Jeweils für die Jahre 2020 und 2021 kann ein Zuschuss bis zu 10.000 € beantragt werden. Antragsfrist ist der 20.11.2021

Ob ihr als "Veranstaltungsclub" zählt, der "Corona-Lockdown"-Einbußen im kulturellen oder künstlerischen Bereich hinnehmen muss(te) könnt ihr hier checken:

Infos der SAB zum Programm

 

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