Für Vereins-Schatzmeister
Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Voraussichtlich wird es zum Jahreswechsel wesentliche Änderungen für gemeinnützige Einrichtungen geben. Das betrifft auch Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung.

Hoffen wir einmal, dass das so durch den Bundestag „gewinkt“ wird!

nachzulesen (Quelle) in: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/23551 vom 21.10.2020, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

Insbesondere geht es um folgende Regelungen:

die Anhebung des Ehrenamtsfreibetrags auf 840 Euro,

die Erhöhung des Körperschaft- und Gewerbesteuerfreibetrags für Vereine von 5.000 auf 7.500 Euro,

die Erhöhung der Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 45.000 Euro,

die Befreiung von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen von nicht mehr als 45.000 Euro pro Jahr

Was gibts noch so Neues? Finde es selbst heraus