Zu allererst: Jugendclubs zählen zu Einrichtungen der Jugendhilfe und sind daher keine klassischen Mieter von Objekten oder mit spontanen Jugendfreizeitprojekten gleichzusetzen.

Mit der Lockerung der Corona-Regelungen besteht nun die Möglichkeit, auch ehrenamtlichen selbstorganisierten Jugendclubs wieder eine Öffnung zu ermöglichen. Da zum Teil noch Unklarheiten darüber bestehen, in welchem Rahmen dies stattfinden kann und soll, hier die Recherche-Ergebnisse des Regionalteams: ...

 

 

*ein grundsätzliche Öffnung ist möglich. Grundlage bilden die Sächsischen Corona-Schutzverordnungen, welche durch das Sinken der Inzidenz-Zahlen stetig gelockert werden. Leider gibt es hier keinen konkreten Handlungsleitfaden für ehrenamtliche Einrichtungen der Jugendhilfe.

*der Landkreis macht hier nach Aussage vom Fachbereichsleiter im Jugendamt keine weiteren Vorgaben. Es wird aber darauf verwiesen, dass es natürlich wichtig ist und in der Verantwortung der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung (i.d.R. auch Vermieter von Räumen) liegt, dass man ausgehend von den individuellen Gegebenheiten vor Ort Absprachen zwischen Jugendclubs und Verwaltungen trifft, unter welchen Bedingungen (z.B. bezogen auf Raumgröße etc.) die Jugendclubs und –treffs wieder starten.

Eine wichtige Bedingung ist ein Hygienekonzept. Christoph Semper vom Regionalteam hat sich die Mühe gemacht, aus mehreren Quellen ein solches als Vorlage zu erarbeiten, welches gern genutzt und situationsabhängig geringfügig abgewandelt werden kann. Anfragen dazu können gern über den Webmaster-Kontakt gestellt werden.

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